Können Volkswagen, Audi oder Skoda als Hersteller des Fahrzeugs einerseits und der Händler andererseits in …
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Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt keinen eigenen Abschnitt über Verträge; diese werden im ersten Buch, dem allgemeinen Teil, als Unterfall der Kategorie des Rechtsgeschäfts behandelt, im zweiten Buch als Schuldverhältnis. Für die jeweiligen Verträge sind im übrigen besondere Abschnitte einschlägig, z.B. Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag. Anwaltliche Hilfe ist oft schon beim Abfassen von Verträgen gefragt, aber auch bei Auslegung und ggf. Anfechtung oder Kündigung.