Herkner, in: Natur und Recht (NuR) 46, 24-34 (2024) Dämmerung, Mondlicht und Sternenglanz inspirieren und …
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Was ist Lichtverschmutzung?
In Anlehnung an die Zusammenfassung des Arbeitsbericht Nr. 186 des Büros für Technikfolgen Abschätzung beim Deutschen Bundestag aus d.J. 2020:
Lichtverschmutzung oder auch „Smog“ definiert sich als unerwünschte Wirkung künstlicher Beleuchtung draußen vor der Tür oder auf weiter Flur, so dass dort völlige Dunkelheit abwesend ist, was räumlich (Richtung und Fläche), zeitlich (Tages- und Jahreszeit, Dauer, Periodizität) oder in der Intensität oder spektralen Zusammensetzung (z. B. Ultraviolett- oder Blauanteil) über den reinen Beleuchtungszweck (z.B. Verkehrssicherung, Werbung, Kunst) hinaus nicht beabsichtigte nachteilige Effekte auf Umwelt und menschliche Gesundheit hat.
Solche Effekte können nicht nur die Umwelt, Tierwelt und den Nachthimmel beeinträchtigen, sondern auch den menschlichen Schlaf-Wach-Rhythmus und die Gesundheit stören.
Was sagt das Gesetz?
Gesetzgeber und Gerichte erkennen Lichtverschmutzung zunehmend als Problem an. So finden sich Regelungen z.B. in:
- §44a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Art.11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
- Art.9 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
Wer sich durch künstliche Lichtquellen beeinträchtigt fühlt – etwa durch eine Straßenlaterne oder gewerbliche Beleuchtung – kann unter Umständen einen Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung geltend machen.
Was wir für Sie tun können:
Mit Kanzlei-Standorten in Wasserburg, Ebersberg, Rosenheim und München beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit störender Außenbeleuchtung – sei es aus nachbarschaftlicher Perspektive oder im Rahmen kommunaler Planung.
Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner ist spezialisiert auf Immissionen, die nicht mit allen Sinnen unmittelbar wahrnehmbar sind – wie z.B. hochfrequente elektromagnetische Felder (siehe Mobilfunkanlagen) oder störendes Kunstlicht. In beiden Bereichen vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Kommunen, die Belastungen vermeiden oder reduzieren möchten.
Wir bieten eine Erstberatung im Einzelfall an, um Ihre Situation rechtlich einzuordnen und das weitere Vorgehen zu planen.
Senden Sie uns jetzt Ihr Anliegen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Typische Fragestellungen:
- Wie wehre ich mich gegen eine blendende oder störende Lichtquelle auf Nachbargrundstücken?
- Welche Regelungen gelten für kommunale Beleuchtung?
- Wie kann eine Kommune ein Lichtkonzept rechtskonform und bürgerfreundlich gestalten?