Die anwaltlichen Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie werden meist vom jeweiligen Gegenstandswert bestimmt, z.B. bei der Geschäftsgebühr (VV 2300 RVG). Einen ersten Einblick geben der Deutsche Anwaltverein hier und die Bundesrechtsanwaltskammer hier. Je nach Aufwand kann auch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden (§ 3a RVG), das wird den konkreten Umständen oft gerechter und ist transparenter. Wenn Sie als Verbraucher eine Erstberatung wünschen, dürfen für diese max. 190 EUR netto berechnet werden (§ 34 Abs. 1 RVG).
Eine Rechtsschutzversicherung kann sich lohnen, bspw. im Verkehrsrecht, auch wegen kostspieliger Sachverständigengutachten im Prozess zum Zweck der Beweisführung (Unfallrekonstruktion). Die Versicherungen bieten verschiedene Bestandteile, ggf. auch für mitversicherte Familienmitglieder. Um die laufende Prämie zu senken, kann ein Selbstbehalt vereinbart werden. Unser Service im Rahmen eines bestehenden Mandats ist, für Sie die Deckungsanfrage zu stellen.
Es kommt auch Beratungs- und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe in Betracht.
Sprechen Sie mit uns, wir klären Sie auf.
Guter Rat muss nicht teuer sein.