Haftet der neue Inhaber der domain für alle geschäftlichen Schulden des bisherigen Inhabers („Altschulden“)? Diese …
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IT-Recht ist die Kurzbezeichnung für Informationstechnologierecht. Teils veraltete Synonyme sind: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht befasst sich mit der rechtlichen Analyse von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT). Es handelt sich um eine typische Querschnittsmaterie, eine Mehrzahl von Rechtsgebieten ist hier relevant. Beispiele: Ein Vertrag über die Entwicklung und nachfolgende Lizenzierung von anwenderspezifischer Individualsoftware berührt das Werkvertragsrecht ebenso wie das Urheberrecht. Die Überlassung von Standardsoftware zur Nutzung kann sowohl dem Kaufrecht als auch dem Mietrecht unterfallen; daneben geht es um Urheberrecht. Ein domain-Name kann eine Marke verletzen, so dass es auf Markenrecht ankommt. Im online-Vertrieb müssen Normen des Verbraucherschutzrechts beachtet werden (wie z. B. §§ 312b ff. BGB mit den dortigen Widerrufsrechten). Kurz gesagt: IT-Recht ist ein Sammelbegriff für Sachverhalte, die mit Digitalem zu tun haben, also mit elektronischer Datenverarbeitung und der hierfür erforderlichen Hard- und Software. Der hier tätige Rechtsanwalt braucht weit mehr als „nur“ Spezialwissen; gefragt ist vor allem der Blick auf das Ganze. An unseren Standorten in Wasserburg am Inn, Rosenheim und Ebersberg können wir Ihnen damit dienen, ein qualifizierter Rechtsanwalt unserer Kanzlei steht für Sie bereit.