Nach der gesetzgeberischen Wertung gehen auch Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten auf die Erben über (§ …
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Dies ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen Vorschriften, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger (Erbe) regeln. Es ist vornehmlich im 5. Buch des BGB (§§ 1922 ff.) enthalten, aber auch im Sachenrecht (z. B. § 857 BGB) und im Familienrecht (§ 1371 BGB).