Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen: Seit Beginn dieses nunmehr zu Ende gehenden Jahres 2018 gilt bekanntlich für alle seither abgeschlossenen Verträge das neue gesetzliche Werkvertrags-und Baurecht einschließlich der Bestimmungen zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag und auch zum Bauträgervertrag. Wenngleich Letztere auch sehr spärlich ausgefallen sind, so haben sie doch eine enorme Wirkung, denn …
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