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Das Baurecht im objektiven Sinne ist die Gesamtheit der die Bebauung von Grundstücken regelnden privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften.
Das private Baurecht ist vor allem das Recht des Bauvertrags mit allen damit einhergehenden Problemen wie etwa Streitigkeiten um den sog. Werklohn des Auftragnehmers, Ansprüche aus Baumängeln und deren Abwehr. Hier kann es um die Errichtung ganzer Gebäude ebenso wie um einzelne Baumaßnahmen gehen.
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht liegt in der Regelungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 des Grundgesetzes) und bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann; wichtigste Vorschriften sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die auf Grund dieser Regelungen als Satzungen erlassenen gemeindlichen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan). Das Bauordnungsrecht fällt nach dem Baurechtsgutachten des (Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 3, 407) in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder, die jeweils Bauordnungen erlassen haben; in Bayern gilt die BauO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.8.2007.
Gemäß § 14e der Fachanwaltsordnung (FO) sind – neben den erforderlichen praktischen Erfahrungen (§ 2 Abs. 1 Buchst. l FAO) – für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Bauvertragsrecht,
- Recht der Architekten und Ingenieure,
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Gem. § 2 Abs. 2 FAO liegen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Schwerpunkt: öffentliches Baurecht