Am 04.07.2019 hat der EuGH zu dem Az. RS. C-377/17 entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtung aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verstößt, weil sie verbindliche Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren (in der HOAl) beibehalten hat. Es wird gerne das Wort von der Revolution oder der Zeitenwende verwendet, aber für alle, die mit …
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