In zwei Mitte März ergangenen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts München wurde im Wege der einstweiligen Anordnung gegen den Freistaat Bayern (vertreten durch das Gesundheitsamt beim jew. Landratsamt) vorläufig festgestellt, dass unsere Mandantinnen (Infektion als Ungeimpfte im November 2021) wie im Digitalen COVID-Zertifikat der EU ausgewiesen für 180 Tage als genesene Personen im Sinne von § 2 …
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