In manchen, mittlerweile betagten Wohnanlagen finden sich im Gemeinschaftseigentum stehende, zwischenzeitlich sanierungsbedürftige Schwimmbäder und/oder Saunaanlagen. Im Beispielsfall war der von einem Planer ermittelte Kostenaufwand jedoch so hoch (EUR 750.000), dass eine Mehrheit der Wohnungseigentümer beschloss, auf die Sanierung zu verzichten und Schwimmbad sowie Sauna faktisch stillzulegen. Das Amtsgericht München entschied jedoch zugunsten des den Beschluss …
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