Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. März 2018 (Az. X ZR 25/17) entschieden, dass eine Fluggesellschaft in ihren Reisebedingungen die Stornierung der Flugbuchung wirksam ausschließen kann. Geklagt hatten zwei Kunden einer Fluggesellschaft auf Erstattung des gezahlten Flugpreises i. H. v. insgesamt € 2.766,32 nach erklärter Kündigung („Stornierung“) des Vertrags. Die Kläger hatten im …
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