Stellen Sie sich vor, Sie kaufen als ganz normale Verbraucherin ein neues Auto. 40.000 oder 50.000 EUR sind da schnell ausgegeben, dafür erhält man ein Auto der unteren Mittelklasse.
Stellen Sie sich vor, Sie bekommen Post vom Autohändler, der ihnen sinngemäß schreibt:
Mit der Produktion Ihres neuen Autos wurde gerade begonnen. Bitte zahlen Sie 15.000 EUR.
Und so geht das weiter. Bis Sie das Auto zum ersten Mal auch nur gesehen haben, haben Sie deutlich über 90 % des Kaufpreises bezahlt. Und dann ist das Fahrzeug auch noch an die Bank des Autohändlers sicherungsübereignet („verpfändet“, wie es im allgemeinen Sprachgebrauch heißt).
Wird das Fahrzeug nicht oder nicht in der bestellten Weise hergestellt, dann sollen Sie nur das Recht auf Rücktritt haben, wobei in diesem Fall die von Ihnen bezahlten Beträge in keiner Weise gesichert sind, mit anderen Worten: Bei Pleite des Autohändlers ist das Geld dann ganz oder zum größten Teil verloren.
Wäre es der Art und den Verbraucherschutz beim Autokauf bestellt, dann hätten wir einen Volksaufstand unter Rädelsführerschaft der Bild-Zeitung, des ADAC und der CSU.
Gelbe Westen hätten die Teilnehmer ja in ihrem Altfahrzeug.
Was beim Kauf von Autos oder anderen hochwertigen Verbrauchsgütern undenkbar wäre, dass nämlich der Verbraucher ungesicherte Vorleistungen zu erbringen hat, das ist ausgerechnet bei dem wirtschaftlich bedeutsamsten Geschäft, welches eine Verbraucherin in ihrem Leben abschließen kann, der Fall:
Wer eine Wohnung kauft, welche erst gebaut werden soll, der erhält das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung des gesamten Erwerbspreises.
Die Käuferin ist fast immer Verbraucherin.
Sie leistet also zu 100 % vor.
Diese Vorleistung ist völlig unzureichend und bei ab dem 01.01.2018 abgeschlossenen Verträgen gar nicht mehr gesichert.
Wird die Wohnung nicht annähernd fertig gestellt oder mangelfrei hergestellt, dann soll der Erwerber bzw. die Erwerberin nur noch von dem Vertrag zurücktreten können.
In diesem Fall sind sämtliche Zahlungen = Vorleistungen des Verbraucher-Erwerbers im Falle der Pleite des Bauträgers verloren.
Wie kann es sein, dass dieser ebenso unhaltbare wie fast unbeachtete Zustand weiter anhält?