Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ganz neue eigenständige Regelungen auch in Abweichung von der VOB/B entschieden, ein „weiter so wie bisher“ kommt also nicht in Betracht.
Die Neuregelungen umfassen den gesamten „Lebenslauf“ der Bauverträge und verlangen, die nachstehenden Themen neu zu bedenken und zu behandeln wie folgt:
- Vertragsabschluss: Form, Inhalt, Widerrufsrechte
- Abschlagszahlungen
- Sicherheiten
- Kündigung
- Änderung von Leistung und Vergütung
- Abnahme und Zustandsfeststellung
- Abrechnung
- Aus- und Einbaukosten bei der Lieferung mangelhafter Baustoffe
- wie soll man sich zur Verwendung der VOB/B verhalten?